Volksverhetzung und Beleidigung
Volksverhetzung und 150 Tagessätze
Eine 74-jährige Rentnerin wurde für einen volksverhetzenden Facebook-Kommentar zu 150 Tagessätzen zu je 50 EUR Geldstrafe verurteilt. Gegen die Dame wurde bereits 2022 ein Strafbefehl wegen „übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens“ erlassen. Die Rentnerin zahlt die Geldstrafe aus 2022 wird in monatlichen Raten zu 50 EUR beglichen. Justitia unterscheidet nicht zwischen Arm und Reich oder Jung und Alt.
Volksverhetzung und 40.000 EUR Spenden
Gerne werden maßgeblich sozial Benachteiligte, wie nebenstehender Frührentner, zur Legitimierung von Volksverhetzung instrumentalisiert. Hierzu werden auch gerne schwerbehinderte Kinder medienwirksam für die Opferrolle positioniert.
Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und »Elon Musks Free Speech« versuchen verschwörungsideologische Rechtsextremisten, den Staat zu delegitimieren. Im Falle des Frührentners wurde innerhalb weniger Tage ein Spendenbetrag von 40.000 EUR aufgebracht.
Im konkreten Fall lag längst ein Beschluss zur Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung vor und im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde auch wegen § 188 gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ermittelt.
Impfverweigerung bei der Bundeswehr
Ersatzhaft wegen Weigerung Geldbuße zu zahlen
Der Berufssoldat Alexander Bittner wollte sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen, deshalb wurde er wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt. Die Geldbuße weigerte er sich trotz Spenden nicht zu bezahlen und wurde deshalb in die JVA Aichach verbracht.
Dort inszenierte er einen Hungerstreik, den er jedoch abbrach. Seitdem laufen Protestaktionen und Gnadengesuche zur medialen Inszenierung gegen die Impfpflicht bei der Bundeswehr. Trotz vorhandener finanzieller Mittel weigert sich der Inhaftierte, aus Protest freizukommen.
Besonders für rechtspopulistische Rechtsverdreher und Impfverweigerer stellt der inhaftierte Soldat eine Symbolfigur dar. Was jedoch nach dem Aufenthalt im Gefängnis kommen wird, ist noch offen.
Querdenker Ärzte ohne Grenzen
Querdenker Arzt Rolf Kron verurteilt
Rund 4.500 Gefälligkeitsgutachten soll Rolf Kron ausgestellt haben. Offensichtlich unrichtige Gesundheitszeugnisse, die seinen Patienten den Verzicht des Maskentragens legitimierten. Der 60-jährige Rolf Kron soll zwischen Mai 2020 und Januar 2021 Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt haben, ohne die Empfänger untersucht zu haben. Neben dem in der Querdenkerszene bekannten Arzt sind eine im Landkreis lebende 54-Jährige und eine 45-Jährige aus Norddeutschland wegen Beihilfe angeklagt. Sie hatten laut Anklage für den Arzt Blankoatteste ausgefüllt und verschickt.
Der Arzt Rolf Kron ist wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Zusätzlich kommen 10.000€ zu entrichten an eine soziale Einrichtung, sowie 1.581€ Wertersatz.
Das Schöffengericht Landsberg sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige in 112 Fällen Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte, ohne die Empfänger untersucht zu haben.
Die Verteidiger der anwesenden Angeklagten protestierten – und beantragten eine Unterbrechung des Verfahrens. „Das ist unterste Kategorie“, kommentierte Staatsanwalt Gregor Hohenadl dieses Vorgehen, möglicherweise weil es den Fortgang der Verhandlung weiter verzögerte. Zuletzt war ein Sitzungstermin im März geplatzt, weil die Verteidiger die Anhörung zahlreicher Zeugen gefordert hatten.
„Es war immer dasselbe Vorgehensmuster“, führte der Anklagevertreter aus: Zwei Mitarbeiterinnen nahmen die E‑Mail-Anfragen entgegen. Die von Rolf Kron bereits unterschriebenen Blanko-Vordrucke füllten sie mit den Angaben der Patienten aus und versendeten sie. Der E‑Mail-Verkehr und die Zeugenaussagen sind erdrückend und es wurde gefordert, Rolf Kron für drei Jahre ins Gefängnis zu schicken und wegen grober Verletzungen beruflicher Verpflichtungen ein dreijähriges Berufsverbot auszusprechen.
Querdenker Arzt Dr. Walter Weber
Das Thema Corona beschäftigt auch 2024 noch die Gerichte, aber eine gründliche Aufarbeitung der Straftaten ist unabdingbar. Der Angeklagte war ein Internist aus Hamburg und während der Corona-Pandemie ein Protagonist der sogenannten Querdenkerszene. Der 80-Jährige sprach auf Demonstrationen, bagatellisierte das Virus und hat in seiner Privatpraxis Patientinnen und Patienten Maskenbefreiungen ausgestellt, ohne sie untersucht zu haben.
Laut Staatsanwaltschaft schrieb der Arzt einfach eine Diagnose wie Asthma oder Panikattacken auf das Attest, manchmal gab es das Attest auch blanko. Im Prozess sagte der 80-Jährige jedoch nichts zu den Vorwürfen. Vor dem Gerichtsgebäude sagte er dann, er habe sich nichts vorzuwerfen und ließ sich dafür von seiner Anhängerschaft bejubeln.
Aufarbeitung abgeschlossen
Lehrerin sah Lebensgefahr in FFP2-Maske
Eine Lehrerin wollte keine Schutzmaske im Unterricht tragen und blieb deshalb aus Überzeugung vom Dienst fern. Sie behauptete, mit Maske vergiftet man sich selbst. Das Verwaltungsgericht München hat geurteilt, dass die 51-jährige Lehrerin ihren Beamtenstatus verliert.
Die entlassene gymnasial Lehrerin sprach sich nicht nur grundsätzlich gegen die Maskenpflicht aus, in ihren Ausführungen kritisiert sie auch den Mindestabstand von eineinhalb Metern, den ihre Schülerinnen und Schüler einhalten müssen. Weiter ist von einer gezielten »Indoktrination von Kindern« die Rede. Sie wolle den Kindern nichts beibringen, was sie selbst »als böse und schädlich« erachte. Die Verurteilte klagte gegen den Beschluss, die Revision wurde final abgewiesen.