Aufarbeitung durch deutsche Gerichte

Volksverhetzung und Beleidigung

Volksverhetzung und 150 Tagessätze

Eine 74-jährige Rent­ner­in wurde für einen volksver­het­zen­den Face­book-Kom­men­tar zu 150 Tagessätzen zu je 50 EUR Geld­strafe verurteilt. Gegen die Dame wurde bere­its 2022 ein Straf­be­fehl wegen „übler Nachrede gegen Per­so­n­en des öffentlichen Lebens“ erlassen. Die Rent­ner­in zahlt die Geld­strafe aus 2022 wird in monatlichen Rat­en zu 50 EUR beglichen. Justi­tia unter­schei­det nicht zwis­chen Arm und Reich oder Jung und Alt.

40.000 EUR Spenden für Volksver­het­zer aus der recht­spop­ulis­tis­chen Szene

Volksverhetzung und 40.000 EUR Spenden

Gerne wer­den maßge­blich sozial Benachteiligte, wie neben­ste­hen­der Frührent­ner, zur Legit­imierung von Volksver­het­zung instru­men­tal­isiert. Hierzu wer­den auch gerne schwer­be­hin­derte Kinder medi­en­wirk­sam für die Opfer­rolle posi­tion­iert.

Unter dem Deck­man­tel der Mei­n­ungs­frei­heit und »Elon Musks Free Speech« ver­suchen ver­schwörungside­ol­o­gis­che Recht­sex­trem­is­ten, den Staat zu dele­git­imieren. Im Falle des Frührent­ners wurde inner­halb weniger Tage ein Spenden­be­trag von 40.000 EUR aufge­bracht.

Im konkreten Fall lag längst ein Beschluss zur Haus­durch­suchung wegen Volksver­het­zung vor und im Rah­men der polizeilichen Ermit­tlun­gen wurde auch wegen § 188 gegen Per­so­n­en des poli­tis­chen Lebens gerichtete Belei­di­gung, üble Nachrede und Ver­leum­dung ermit­telt.


Impfverweigerung bei der Bundeswehr

Ersatzhaft wegen Weigerung Geldbuße zu zahlen

Der Beruf­s­sol­dat Alexan­der Bit­tner wollte sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen, deshalb wurde er wegen Gehor­samsver­weigerung verurteilt. Die Geld­buße weigerte er sich trotz Spenden nicht zu bezahlen und wurde deshalb in die JVA Aichach ver­bracht.

Dort insze­nierte er einen Hunger­streik, den er jedoch abbrach. Seit­dem laufen Protes­tak­tio­nen und Gnadenge­suche zur medi­alen Insze­nierung gegen die Impf­pflicht bei der Bun­deswehr. Trotz vorhan­den­er finanzieller Mit­tel weigert sich der Inhaftierte, aus Protest freizukom­men.

Beson­ders für recht­spop­ulis­tis­che Rechtsver­dreher und Impfver­weiger­er stellt der inhaftierte Sol­dat eine Sym­bol­fig­ur dar. Was jedoch nach dem Aufen­thalt im Gefäng­nis kom­men wird, ist noch offen.


Querdenker Ärzte ohne Grenzen

Querdenker Arzt Rolf Kron verurteilt

Rund 4.500 Gefälligkeitsgut­achten soll Rolf Kron aus­gestellt haben. Offen­sichtlich unrichtige Gesund­heit­szeug­nisse, die seinen Patien­ten den Verzicht des Masken­tra­gens legit­imierten. Der 60-jährige Rolf Kron soll zwis­chen Mai 2020 und Jan­u­ar 2021 Atteste zur Befreiung von der Coro­na-Maskenpflicht aus­gestellt haben, ohne die Empfänger unter­sucht zu haben. Neben dem in der Quer­denker­szene bekan­nten Arzt sind eine im Land­kreis lebende 54-Jährige und eine 45-Jährige aus Nord­deutsch­land wegen Bei­hil­fe angeklagt. Sie hat­ten laut Anklage für den Arzt Blankoat­teste aus­ge­füllt und ver­schickt.

Der Arzt Rolf Kron ist wegen des Ausstel­lens falsch­er Maske­nat­teste zu ein­er Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monat­en verurteilt wor­den. Zusät­zlich kom­men 10.000€ zu entricht­en an eine soziale Ein­rich­tung, sowie 1.581€ Wert­er­satz.

Das Schöf­fen­gericht Lands­berg sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige in 112 Fällen Gesund­heit­szeug­nisse aus­gestellt hat­te, ohne die Empfänger unter­sucht zu haben.

Die Vertei­di­ger der anwe­senden Angeklagten protestierten – und beantragten eine Unter­brechung des Ver­fahrens. „Das ist unter­ste Kat­e­gorie“, kom­men­tierte Staat­san­walt Gre­gor Hohenadl dieses Vorge­hen, möglicher­weise weil es den Fort­gang der Ver­hand­lung weit­er verzögerte. Zulet­zt war ein Sitzung­ster­min im März geplatzt, weil die Vertei­di­ger die Anhörung zahlre­ich­er Zeu­gen gefordert hat­ten.

„Es war immer das­selbe Vorge­hens­muster“, führte der Anklage­vertreter aus: Zwei Mitar­bei­t­erin­nen nah­men die E‑Mail-Anfra­gen ent­ge­gen. Die von Rolf Kron bere­its unter­schriebe­nen Blanko-Vor­drucke füll­ten sie mit den Angaben der Patien­ten aus und versende­ten sie. Der E‑Mail-Verkehr und die Zeu­ge­naus­sagen sind erdrück­end und es wurde gefordert, Rolf Kron für drei Jahre ins Gefäng­nis zu schick­en und wegen grober Ver­let­zun­gen beru­flich­er Verpflich­tun­gen ein drei­jähriges Berufsver­bot auszus­prechen.


Querdenker Arzt Dr. Walter Weber

Das The­ma Coro­na beschäftigt auch 2024 noch die Gerichte, aber eine gründliche Aufar­beitung der Straftat­en ist unab­d­ing­bar. Der Angeklagte war ein Internist aus Ham­burg und während der Coro­na-Pan­demie ein Pro­tag­o­nist der soge­nan­nten Quer­denker­szene. Der 80-Jährige sprach auf Demon­stra­tio­nen, bagatel­lisierte das Virus und hat in sein­er Pri­vat­prax­is Pati­entin­nen und Patien­ten Masken­be­freiun­gen aus­gestellt, ohne sie unter­sucht zu haben.

Bere­its 2020 ver­bre­it­ete sich die Empfehlung in den sozialen Medi­en, sich gefälschte Maske­nat­teste zu besor­gen!

Laut Staat­san­waltschaft schrieb der Arzt ein­fach eine Diag­nose wie Asth­ma oder Panikat­tack­en auf das Attest, manch­mal gab es das Attest auch blanko. Im Prozess sagte der 80-Jährige jedoch nichts zu den Vor­wür­fen. Vor dem Gerichts­ge­bäude sagte er dann, er habe sich nichts vorzuw­er­fen und ließ sich dafür von sein­er Anhänger­schaft bejubeln.


Aufarbeitung abgeschlossen

Lehrerin sah Lebensgefahr in FFP2-Maske

Eine Lehrerin wollte keine Schutz­maske im Unter­richt tra­gen und blieb deshalb aus Überzeu­gung vom Dienst fern. Sie behauptete, mit Maske vergiftet man sich selb­st. Das Ver­wal­tungs­gericht München hat geurteilt, dass die 51-jährige Lehrerin ihren Beamten­sta­tus ver­liert.

“Gegen die Beklagte wird auf die Diszi­pli­n­ar­maß­nahme der Ent­fer­nung aus dem Beamten­ver­hält­nis erkan­nt.”

Die ent­lassene gym­nasial Lehrerin sprach sich nicht nur grund­sät­zlich gegen die Maskenpflicht aus, in ihren Aus­führun­gen kri­tisiert sie auch den Min­destab­stand von einein­halb Metern, den ihre Schü­lerin­nen und Schüler ein­hal­ten müssen. Weit­er ist von ein­er geziel­ten »Indok­tri­na­tion von Kindern« die Rede. Sie wolle den Kindern nichts beib­rin­gen, was sie selb­st »als böse und schädlich« erachte. Die Verurteilte klagte gegen den Beschluss, die Revi­sion wurde final abgewiesen.


Quellen